Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft

Gebühren und Anmeldung

"Politik in der Polykrise"

29. DVPW-Kongress, 24.-27. September 2024, Georg-August-Universität Göttingen

Die Online-Anmeldung ist bis zum 15. September 2024 über das Portal meineDVPW möglich. Danach ist eine Registrierung nur noch auf dem Kongress gegen Barzahlung möglich. Ab dem 1. September 2024 wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10 Euro erhoben. Alle aktiven Teilnehmer*innen müssen sich bis zum 25. Februar 2024 für den Kongress registrieren, um im Programm aufgeführt zu werden. 

Kategorie

Bis 31.08.2024

Euro

Ab 01.09.2024

Euro

Studierende (BA/MA) und Erwerbslose (mit Nachweis)

20

30

Mitglieder, befristet – Doktorand*innen

90

100

Mitglieder, befristet – Postdoktorand*innen

135

145

Mitglieder, entfristet

180

190

Nicht-Mitglieder

270

280

 

Die Anmeldung zum Kongress ist verbindlich und es erfolgt keine Erstattung von Teilnahmegebühren bei Stornierung oder Änderung der Anmeldung.

Personen, die noch nicht DVPW-Mitglied sind, können den ermäßigten Teilnahmebeitrag in Anspruch nehmen, wenn sie gleichzeitig einen Antrag auf Mitgliedschaft oder Schnuppermitgliedschaft stellen.

Bis zum 25. Februar 2024 gibt es zwei Möglichkeiten, Reisekostenzuschüsse für aktive Teilnehmer*innen online zu beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Portal meineDVPW.

Reisekostenzuschuss für Teilnehmer*innen aus dem Ausland durch die DFG

Bis zum 25. Februar 2024 können Sie einen Antrag auf Reisekostenzuschuss für sich selbst (als Vortragende) oder für Vortragende auf Ihrem Panel oder Roundtable (als Organisator*innen) stellen, wenn der/die Vortragende an einer Forschungseinrichtung außerhalb Deutschlands tätig sind und die Anreise zum Kongress aus dem Ausland erfolgt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert damit die Internationalisierung von Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften. Die DVPW sammelt die einzelnen Anträge und reicht diese gebündelt bei der DFG ein. Ob und in welchem Umfang ein Reisekostenzuschuss gezahlt werden kann, hängt von der Bewilligung der DFG ab. Für die Auszahlung des Zuschusses für Übernachtungs- und Fahrtkosten müssen nach dem Kongress entsprechende Belege bei der DVPW eingereicht werden. Reisekostenzuschüsse können nur für Flüge in Economy bzw. Bahnfahrten in der 2. Klasse gewährt werden. Neben den Angaben zur Person benötigen wir eine kurze Begründung (1-2 Sätze) zur besondere Bedeutung der/des Vortragenden für das Fach bezogen auf das Panel/den Roundtable.

Reisekostenzuschuss für Q-Wissenschaftler*innen durch die DVPW

Als Wissenschaftler*in in der Qualifikationsphase (Q-Wissenschaftler*in) können Sie bis zum 25. Februar 2024 einen Antrag auf Reisekostenzuschuss in Höhe von 250 Euro durch die DVPW für sich selbst stellen, wenn Sie

  • DVPW-Mitglied sind,
  • mindestens einen Vortrag auf einem Panel oder Roundtable im Rahmen des DVPW-Kongresses halten und
  • Ihre Teilnahme am Kongress nicht als Dienstreise abrechnen können.

Der Vorstand hat einen "Q-Fonds" für den Kongress eingerichtet. Sobald er über die Anträge entschieden hat, werden wir Sie informieren. Für die Auszahlung des Zuschusses zu Übernachtungs- und Fahrtkosten müssen nach dem Kongress entsprechende Belege bei der DVPW eingereicht werden.

Übernachtungsmöglichkeiten in Göttingen

Wir haben ein begrenztes Kontingent an Hotelzimmern in Göttingen reserviert, dass Sie online buchen können.