- Die Funktionsträger*innen in den Sektionen, Arbeitskreisen und Themengruppen müssen Mitglieder in der DVPW sein;
- wir bitten die Teilnehmer*innen an den Sektions-, Arbeitskreis- und Themengruppenveranstaltungen, mindestens nach zwei Jahren eine Mitgliedschaft in der DVPW zu beantragen;
- in allen Sektionen, Arbeitskreisen und Themengruppen werden regelmäßig Wahlen von Vorständen bzw. Sprecher*innen durchgeführt; vor der Neuwahl von Vorständen bzw. Sprecher*innen der Untergliederungen wird ein abschließender Bericht des alten Vorstandes bzw. der Sprecher*innen an den DVPW-Vorstand gegeben;
- die Untergliederungen geben sich eine Geschäftsordnung;
- alle Sektionen, Arbeitskreise und Themengruppen berichten regelmäßig auf der Webseite der DVPW;
- alle Sektionen, Arbeitskreise und Themengruppen berichten jährlich an den Vorstand über ihre Aktivitäten; Aktivitäten sollen regelmäßig stattfinden (mind. eine eigenständig ausgerichtete Veranstaltung zwischen den Kongressen) und werden von der Untergliederung oder unter ihrer Beteiligung ausgerichtet;
- die Veranstaltungen der Untergliederungen sind für alle interessierten Mitglieder der DVPW zugänglich; alle interessierten Mitglieder der DVPW erhalten die Möglichkeit, sich bewerben zu können;
- die Veranstaltungen der Untergliederungen und dazu vorgenommene Ausschreibungen werden frühzeitig und in transparenter Weise angekündigt;
- die Untergliederungen der DVPW sind angehalten, die Agenda zur Frauenförderung und die Beteiligung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase in der DVPW bei ihren Aktivitäten umzusetzen;
- die Untergliederungen werden von einer breiten Gruppe von Mitgliedern getragen; Untergliederungen dokumentieren zu diesem Zweck die Anzahl, Statusgruppe und das Geschlecht eingegangener Bewerbungen und ausgewählter aktiver Teilnehmer*innen/ Referent*innen;
- Themengruppen können einen Antrag auf Zusammenschluss mit einem bestehenden Arbeitskreis oder auf Umwandlung in einen Arbeitskreis stellen; der Antrag dokumentiert die aktive Mitarbeit von mind. 30 Personen und begründet die inhaltliche Agenda des Arbeitskreises;
- die Untergliederungen dürfen aus steuertechnischen Gründen keine eigenen Finanzkonten unterhalten. Hierdurch könnte die Gemeinnützigkeit der DVPW gefährdet werden. Die Untergliederungen sind angehalten, sich in Finanzfragen mit der Geschäftsstelle abzustimmen;
- bei Einhaltung der vorgenannten Regelungen erhalten die Sektionen und Arbeitskreise auf Antrag eine finanzielle Unterstützung von bis zu 200 € pro Jahr.
Beschlossen von Vorstand und Beirat der DVPW im Juli 1998; ergänzt und überarbeitet im Oktober 2014, im November 2017, April 2019 und März 2021.
Richtlinien als pdf-Datei
Muster für Geschäftsordnung der Untergliederungen als pdf-Datei
Informationen zur Abrechnung von Organisationskosten der Untergliederungen als pdf-Datei