Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft

Richtlinien für die Arbeit der Untergliederungen der DVPW

  • Die Funktionsträger*innen in den Sektionen, Arbeitskreisen und Themengruppen müssen Mitglieder in der DVPW sein;
  • wir bitten die Teilnehmer*innen an den Sektions-, Arbeitskreis- und Themengruppenveranstaltungen, mindestens nach zwei Jahren eine Mitglied­schaft in der DVPW zu beantragen;
  • in allen Sektionen, Arbeitskreisen und Themengruppen werden regelmäßig Wahlen von Vorständen bzw. Sprecher*innen durchgeführt; vor der Neuwahl von Vorständen bzw. Sprecher*innen der Untergliederungen wird ein abschließen­der Bericht des alten Vorstandes bzw. der Sprecher*innen an den DVPW-Vorstand gegeben;
  • die Untergliederungen geben sich eine Geschäftsordnung;
  • alle Sektionen, Arbeitskreise und Themengruppen berichten regelmäßig auf der Webseite der DVPW;
  • alle Sektionen, Arbeitskreise und Themengruppen berichten jährlich an den Vorstand über ihre Aktivitäten; Aktivitäten sollen regelmäßig stattfinden (mind. eine eigenständig ausgerichtete Veranstaltung zwischen den Kongressen) und werden von der Untergliederung oder unter ihrer Beteiligung ausgerichtet;
  • die Veranstaltungen der Untergliederungen sind für alle interessierten Mitglieder der DVPW zugänglich; alle interessierten Mitglieder der DVPW erhalten die Möglichkeit, sich bewerben zu können;
  • die Veranstaltungen der Untergliederungen und dazu vorgenommene Aus­schreibungen werden frühzeitig und in transparenter Weise angekündigt;
  • die Untergliederungen der DVPW sind angehalten, die Agenda zur Frauenförderung und die Beteiligung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase in der DVPW bei ihren Aktivitäten umzusetzen;
  • die Untergliederungen werden von einer breiten Gruppe von Mitgliedern getragen; Untergliederungen dokumentieren zu diesem Zweck die Anzahl, Statusgruppe und das Geschlecht eingegangener Bewerbungen und ausgewählter aktiver Teilnehmer*innen/ Referent*innen;
  • Themengruppen können einen Antrag auf Zusammenschluss mit einem bestehenden Arbeitskreis oder auf Umwandlung in einen Arbeitskreis stellen; der Antrag dokumentiert die aktive Mitarbeit von mind. 30 Personen und begründet die inhaltliche Agenda des Arbeitskreises;
  • die Untergliederungen dürfen aus steuertechnischen Gründen keine eigenen Finanzkonten unterhalten. Hierdurch könnte die Gemeinnützigkeit der DVPW gefährdet werden. Die Untergliederungen sind angehalten, sich in Finanzfragen mit der Geschäftsstelle abzustimmen;
  • bei Einhaltung der vorgenannten Regelungen erhalten die Sektionen und Arbeits­kreise auf Antrag eine finanzielle Unterstützung von bis zu 200 € pro Jahr.

 

Beschlossen von Vorstand und Beirat der DVPW im Juli 1998; ergänzt und über­arbeitet im Oktober 2014, im November 2017, April 2019 und März 2021.