Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft
Vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung

Wahlordnung des DVPW-Arbeitskreises „Wohlfahrtsstaatsforschung“

  1. Der Arbeitskreis „Wohlfahrtsstaatsforschung“ hat bis zu fünf Sprecher/innen.
  2. Die Sprecher/innen werden turnusgemäß jeweils für eine Amtszeit von bis zu drei Jahren gewählt (s. Geschäftsordnung des Arbeitskreises). Jede/r Sprecher/in kann das Amt ohne Angabe von Gründen per Nachricht an die übrigen Sprecher/innen niederlegen. Bei einem Rücktritt oder wenn das Amt aus anderen Gründen vakant wird, ist darauf zu achten, dass mindestens zwei Personen Sprecher/innen bleiben. Sollte die Zahl der Sprecher/innen unter zwei fallen, müssen Neuwahlen organisiert werden bzw. eine Person kooptiert werden.
  3. Sprecher/innen dürfen höchstens dreimal unmittelbar wiedergewählt werden.
  4. Stimmberechtigung und Kandidatur sind an die Mitgliedschaft im Arbeitskreis gebunden, die Kandidatur und die Ausübung des Amtes eines/einer Sprecher/in an die Mitgliedschaft in der DVPW. Eine Mitgliedschaft kann noch zu Beginn der Mitgliederversammlung erworben werden.
  5. Kandidieren können alle Mitglieder des Arbeitskreises. Kandidat/innen sollen sich im Vorfeld über den Mailverteiler vorstellen, sie müssen das auf der Mitgliederversammlung tun. Eine Kandidatur kann auch erst auf der Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden. Gewählt werden können nur anwesende Personen. Abweichend kann eine Wiederwahl eines/einer gewählten Sprecher/in in Abwesenheit erfolgen, wenn diese/r ihre/seine Kandidatur schriftlich bestätigt hat und eine/n Fürsprecher/in auf der Mitgliederversammlung die Kandidatur feststellt.
  6. Die turnusgemäße Wahl findet im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt, auf Antrag als geheime Wahl. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises. Jede/r Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Kandidat/innen gibt, maximal fünf Stimmen. Pro Kandidat/in kann nur eine Stimme abgegeben werden. Es müssen dabei nicht alle möglichen Stimmen vergeben werden. Gewählt sind die maximal fünf Kandidat/innen mit der höchsten Anzahl an Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  7. Es werden Personen gewählt, keine Listen oder Teams.
  8. Frauen und Mitglieder des wissenschaftlichen Nachwuchses sind besonders aufgefordert, sich um ein Sprecher/innenamt zu bewerben. Eine paritätische Besetzung des Sprecher/innenteams wird ebenso angestrebt wie die Repräsentation der verschiedenen Karrierestufen.
  9. Ergänzend können die gewählten Sprecher/innen per einstimmigem Beschluss eine oder mehrere Personen in das Sprecher/innenteam kooptieren. Dabei ist darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der Personen im Sprecher/innenteam ordentlich von der Mitgliederversammlung gewählt wurde und die Höchstzahl an Sprecher/innen nicht überschritten wird. Kooptierte Personen müssen sich spätestens bei der nächsten turnusgemäßen Sprecher/innenwahl zur Wahl stellen und bei der Wahl anwesend sein. Anderenfalls müssen sie aus dem Sprecher/innenteam ausscheiden und können auch nicht ein weiteres Mal kooptiert werden.

Diese Wahlordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 27.09.2018 angenommen und trat damit in Kraft.

 

Erläuterung zu Punkt 10: Die Ergänzung durch kooptierte Personen kann beispielsweise erfolgen, wenn eine gewählte Person ausscheidet und die Arbeitsfähigkeit des Sprecher/innenrats sichergestellt werden soll, sich eine neue Person, insbesondere mit einem besonderen fachlichen Anliegen, einbringen will oder wenn entsprechend Punkt 9 eine größere Ausgewogenheit von Interessen und Personengruppen im Sprecher/innenrat erzielt werden kann. Diese Liste an Beispielen ist nicht abschließend oder zwingend.

Geschäftsordnung für DVPW-Arbeitskreis "Wohlfahrtsstaatsforschung"

  1. Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises Wohlfahrtsstaatsforschung (im Folgenden: Arbeitskreis) dient zur Ordnung der Angelegenheiten der Untergliederung und ergänzt die gültigen Statuten der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft. Die Untergliederung stellt keine eigenständige rechtliche Einheit dar.
  2. Die Geschäftsordnung regelt die Verfahren des Arbeitskreises und ist für seine Mitglieder bindend. Sie wird auf der Webseite der DVPW zugänglich gemacht.
  3. Der Arbeitskreis führt regelmäßig eine Mitgliederversammlung durch, auf der die Arbeit der Untergliederung vorgestellt und diskutiert wird.
  4. Die Mitgliederversammlung findet i.d.R. anlässlich einer Tagung des Arbeitskreises oder des DVPW-Kongresses statt, sie wird durch die Sprecher/innen geleitet und protokolliert.
  5. Der Arbeitskreis führt in der Regel alle drei Jahren eine geheime Wahl seiner Sprecher/innen durch. Abweichend von dieser Frist genügt es, wenn die Wahl regelmäßig im Rahmen des DVPW-Kongresses durchgeführt wird.
  6. Die Wahl erfolgt entlang einer durch die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises abgestimmten Wahlordnung. Diese wird auf der Webseite der DVPW zugänglich gemacht.
  7. Die Sprecher/innen stellen die Teilnahme des Arbeitskreises an den Ratstreffen der DVPW sicher.
  8. Der Arbeitskreis ist eine Untergliederung der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft und damit verpflichtet, keinerlei eigenständige finanzielle Rücklagen („Schwarze Kassen“) anzulegen.
  9. Die Sprecher/innen des Arbeitskreises berichten nach den Statuten der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft über ihre Aktivitäten an den Vorstand der DVPW.
  10. Der Arbeitskreis soll die Agenda zur Frauenförderung in der DVPW und die Beteiligung des Nachwuchses bei ihren Aktivitäten umsetzen.
  11. Der Arbeitskreis ist der Sektion Policy-Analyse und Verwaltungswissenschaft der DVPW zugeordnet. Durch eine einfache Mehrheit bei einer Mitgliederversammlung können die SprecherInnen aufgefordert werden, bezüglich der Zuordnung zu einer anderen Sektion Verhandlungen aufzunehmen.
  12. Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis erfolgt durch eine Interessenbekundung einer realen Person an die SprecherInnen.
  13. Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis ist mit keinerlei Kosten, Gebühren oder Verpflichtungen verbunden.
  14. Aus der Mitgliedschaft im Arbeitskreis folgt keine Mitgliedschaft in der Sektion, der der Arbeitskreis zugeordnet ist. Aus der Mitgliedschaft in der Sektion, der der Arbeitskreis zugeordnet ist, folgt keine Mitgliedschaft im Arbeitskreis. Mitgliedschafts- und Mailinglisten werden getrennt geführt.
  15. Der Arbeitskreis unterhält eine Mailingliste, die auch Nicht-Mitgliedern der DVPW offensteht.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 27.09.2018