Geschäftsordnung
1. Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises „Wahlen und politische Einstellungen“ dient zur Ordnung der Angelegenheiten der Untergliederung und ergänzt die gültigen Statuten der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft. Die Untergliederung stellt keine eigenständige rechtliche Einheit dar.
2. Die Geschäftsordnung regelt die Verfahren des Arbeitskreises „Wahlen und politische Einstellungen“ und ist für seine Mitglieder bindend. Sie wird auf der Webseite der DVPW zugänglich gemacht.
3. Der Arbeitskreis „Wahlen und politische Einstellungen“ führt regelmäßig, i.d.R. jährlich eine Mitgliederversammlung durch, auf der die Arbeit der Untergliederung vorgestellt und diskutiert wird.
4. Die Mitgliederversammlung findet anlässlich einer Tagung der Untergliederung oder des DVPW-Kongresses statt, sie wird durch die Sprecher/innen geleitet und protokolliert.
5. Der Sprecherkreis des Arbeitskreises „Wahlen und politische Einstellungen“ besteht aus drei Personen. Diese werden jeweils auf drei Jahre gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Turnusgemäß wird jedes Jahr im Rahmen der Mitgliederversammlung die Wahl einer Sprecherin eines Sprechers durchgeführt, die Wahl erfolgt geheim durch die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises. Auf Antrag kann die Wahl auch öffentlich stattfinden, hierfür muss dieser Antrag ohne Gegenstimme durch die anwesenden Mitglieder angenommen werden. Gewählt ist, wer die relative Mehrheit an Stimmen bei der Abgabe von mindestens 50% gültigen Stimmen (gemessen an der Zahl anwesender Mitglieder) auf sich vereint. Bei einer Pattsituation entscheidet das Los.
6. Die Sprecher/innen stellen die Teilnahme der Untergliederung an den Ratstreffen der DVPW sicher.
7. Der Arbeitskreis ist eine Untergliederung der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft und damit verpflichtet, keinerlei eigenständige finanzielle Rücklagen („Schwarze Kassen“) anzulegen.
8. Die Sprecher/innen der Untergliederung berichten nach den Statuten der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft über ihre Aktivitäten an den Vorstand der DVPW.
9. Die Untergliederung soll die Agenda zur Frauenförderung in der DVPW und die Beteiligung des Nachwuchses bei ihren Aktivitäten umsetzen.
10. Als Mitglied zählen reale Personen, die sich auf der Internetseite des Arbeitskreises bzw. im Rahmen der Mitglieder-Neuerfassung 2018 als Mitglied registriert haben.
Stand: 24. Mai 2018