Gemäß der Satzung umfasst die DVPW vier Organe:
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der DVPW und wird mindestens einmal innerhalb von drei Jahren vom Vorstand einberufen. Die letzte Mitgliederversammlung fand digital am 16. September 2021 im Rahmen des 28. Wissenschaftlichen Kongresses statt. Die Mitgliederversammlung verabschiedet u.a. die Ordnung für die Wahl des Vorstands, setzt die Mitgliedsbeiträge fest und befragt die Kandidat*innen für die Vorstandswahl. Anträge zur Tagesordnung können durch Mitglieder bis zu drei Wochen vor der Versammlung bei dem Vorstand eingereicht werden. Die endgültige Tagesordnung wird durch den Vorstand zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung in Textform an die Mitglieder versandt.
Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern. Der Vorstand leitet den Verein im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und ist der Mitgliederversammlung für die Geschäfts- und Kassenführung verantwortlich. Der Vorstand wählt zu Beginn seiner Amtszeit Ressortzuständigkeiten, die u.a. mit den Ausschüssen zusammenarbeiten. Der Vorstand wird durch die Geschäftsstelle unterstützt. Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Details der Wahl werden in der Wahlordnung geregelt.
Mit der Satzungsänderung von 2016 wurde der Rat der DVPW als neues Gremium geschaffen. Als beratendes Gremium übernimmt er die Funktion des früheren Beirats und soll den Austausch über Untergliederungen hinweg und zwischen den Untergliederungen und dem Vorstand fördern. Mitglieder des Rates sind die in den Untergliederungen gewählten Sprecher*innen bzw. von diesen speziell für eine Ratssitzung delegierte Mitglieder, wobei jede Untergliederung eine Stimme hat. Darüber hinaus sitzen die von der Frauenversammlung und Versammlung der Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase gewählten Vertretungen im Rat.
Die Ethik-Kommission wird tätig, wenn sie wegen eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens angerufen wird, das gegen den Ethik-Kodex verstößt. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen Objektivität in Forschung und Begutachtung, Verletzung des geistigen Eigentums (Plagiat), Diskriminierung von Studierenden und Mitarbeiter*innen sowie sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt. In letzterem Fall empfiehlt die Ethik-Kommission, sich zunächst an die eigens hierfür eingesetzte Vertrauensperson zu wenden.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer ist verantwortlich für die Verwaltung aller Vorstandsaktivitäten und beaufsichtigt die Organisation der DVPW-Kongresse. Die DVPW-Geschäftsstelle befindet sich an der Freien Universität Berlin.
Geschäftsführerin: Dr. Vera van Hüllen
Untergliederungen
Die DVPW unterstützt die Forschungsaktivitäten ihrer Mitglieder, indem der Vorstand in Rücksprache mit dem Rat Untergliederungen (Sektionen, Arbeitskreise und Themengruppen) einrichtet. DVPW-Mitglieder können in maximal fünf Untergliederungen Mitglied werden. Zwischen den DVPW-Kongressen veranstalten zahlreiche Untergliederungen Workshops und/oder Konferenzen zu relevanten Forschungsthemen.
Ausschüsse
Der Vorstand richtet zu verschiedenen Sachthemen Ausschüsse ein. Die DVPW setzt sich gezielt für Frauenförderung und Gleichstellung sowie die Förderung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase ein. Wichtige Gremien hierfür sind der Ausschuss für Frauenförderung und Gleichstellung (AFG) und der Ausschuss für die Förderung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase (Q-Ausschuss).
Vertrauensperson
Der Vorstand beruft in Absprache mit dem AFG eine unabhängige Vertrauensperson für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt. Auch heute noch geht es dem Vorstand um Expertise und Maßnahmen, die - bezogen auf das Thema sexuelle Belästigung - im Rahmen der DVPW als Fachvereinigung mit ihrer spezifischen Organisationsstruktur und Tagungskultur - erforderlich sein können.