Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft

Gender-Kodex

der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW)

Die DVPW fördert die gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Gender in der deutschen Politikwissenschaft. Der Gender-Kodex ergänzt Artikel IV (Der Berufliche Umgang mit Studierenden, Mitarbeiter/innen und Kolleg/innen) Absatz (5) des Ethik-Kodexes der DVPW vom 15.05.2017, der festlegt, dass „Politikwissenschaftler/innen [...] von niemandem - beispielsweise von Befragten, Auftraggeber/innen, Mitarbeiter/innen, Studierenden – persönliches, sexuelles, berufliches oder sonstiges Entgegenkommen oder einen persönlichen oder beruflichen Vorteil erwarten oder erzwingen [dürfen]. Insbesondere ist jegliche Form sexueller Belästigung und sexueller Gewalt im beruflichen Umgang als schwerwiegender ethischer Verstoß zu betrachten“.

Neben den im Ethik-Kodex formulierten Anforderungen an Politikwissenschaftler*innen im Hochschulalltag dient der Gender-Kodex als Verhaltensgrundlage, der sich die DVPW in allen internen und externen Aktivitäten verpflichtet fühlt. Der Vorstand sowie sämtliche Untergliederungen der DVPW verpflichten sich, bei allen institutionellen, strukturellen und operativen Entscheidungen die Chancengleichheit zu achten und aktiv zu verbessern.

Darüber hinaus empfiehlt die DVPW den Politikwissenschaftsinstituten an deutschen Hochschulen und Universitäten, die Richtlinien des Kodexes aktiv zu fördern.

Der Gender-Kodex definiert Expertise und entsprechende Maßnahmen, die – bezogen auf das Thema sexuelle und sexualisierte Belästigung – im Rahmen der DVPW als Fachvereinigung mit ihrer spezifischen Organisationsstruktur und Tagungskultur erforderlich sein können. Zentral sind eine themenbezogene Sensibilisierung der Mitglieder und ein offensiver Umgang mit der Thematik in der Außendarstellung des Verbandes. Das Ziel ist, für alle Beteiligten Handlungssicherheit im Verdachtsfall oder im Umgang mit konkreten Fällen zu gewährleisten. Bei Vorfällen sollen Betroffene und Ratsuchende die Möglichkeit erhalten, mit jemandem zu sprechen, der*die aus dem politikwissenschaftlichen Umfeld kommt.

Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt schaffen ein einschüchterndes, stressbeladenes und entwürdigendes Umfeld und können zu ernsten psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt ist jedes sexuell gefärbte verbale oder non-verbale Verhalten, das in sexueller Hinsicht beleidigend oder demütigend ist.

Beispiele für o.g. inakzeptables Verhalten sind:

  • sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind (insbesondere sexuelle Nötigung und Vergewaltigung)
  • anhaltende und unerwünschte Aufforderung zu emotionaler oder körperlicher Intimität
  • einschüchternde, belästigende, beleidigende, persönlich abfällige oder erniedrigende Reden oder Handlungen
  • nachteilige Handlungen oder Kommentare in Bezug auf das tatsächliche oder wahrgenommene Geschlecht, die Geschlechtsidentität, die Rasse, die ethnische Zugehörigkeit, die sexuelle Orientierung, die Fähigkeit, den sozioökonomischen Status, das Alter oder die Religion
  • unangemessene Fotografie oder Aufnahme
  • unerwünschte Berührungen jeder Art

Über die genannten Handlungs- und Verhaltensweisen hinaus fallen auch solche unter den Begriff der sexuellen Belästigung oder Diskriminierung, die von der*dem Betroffenen als entwürdigend, verletzend oder unerwünscht wahrgenommen werden und deshalb von ihr*ihm zurückgewiesen werden.

Die DVPW erwartet von ihren Mitgliedern und von den Teilnehmenden an DVPW-Aktivitäten ein professionelles und respektvolles Verhalten gegenüber allen anderen zu jeder Zeit sowie ggf. persönliches Eingreifen, um potentielle Schäden für andere abzuwenden.

Frau Prof. Dr. phil. habil. Birgit Meyer ist im Jahr 2017 vom Vorstand und damaligen Beirat der DVPW als unabhängige Vertrauensperson für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt berufen worden, die in Fällen gender-bezogenen Fehlverhaltens kontaktiert werden kann.

Die DVPW bietet mit dem Gender-Kodex einen Orientierungsrahmen für ihre Untergliederungen und Institutionen. Mit der Ethik-Kommission und der unabhängigen Vertrauensperson für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt bietet sie Unterstützung bei Fällen von inakzeptablen Verhalten und vermittelt zu relevanten Ansprechpersonen. Die DVPW kann allerdings derzeit keine Unterstützung bei der Untersuchung, Überprüfung, oder Ahndung oder Sanktionierung von inakzeptablem Verhalten leisten.

Der „Leitfaden für Betroffene und Ratsuchende bei sexueller Belästigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt“ dient der praxisbezogenen Orientierung im Bedarfsfall.

 

Beschlossen vom Vorstand der DVPW im März 2020 auf Vorschlag des Ausschusses für Frauenförderung und Gleichstellung (AFG). Der Gender-Kodex ist wie der Ethik-Kodex auf der Webseite der DVPW verfügbar.

 

Leitfaden für Betroffene und Ratsuchende bei sexueller Belästi-gung und anderen Formen sexualisierter Gewalt

Das Grundgesetz (Art. 2, Abs. 2) legt fest, dass jede*r das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Dennoch ist sexualisierte Gewalt im Hochschulalltag kein Einzelfall. Viele Betroffene trauen sich aus verschiedensten Gründen nicht, über das Erlebte zu sprechen und Hilfe zu suchen. Der folgende Leitfaden soll dabei helfen, sexualisierte Gewalt zu erkennen und mögliche Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Was ist sexuelle Belästigung?

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz definiert in §3 Absatz 4 sexuelle Belästigung wie folgt:

„Eine sexuelle Belästigung ist ein Benachteiligung […] wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Die im Gender-Kodex der DVPW aufgeführten Formen von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt umfassen u.a. weitere sexuelle und sexualisierte Handlungen:

  • sexuell herabwürdigender Sprachgebrauch (auf Einzelpersonen oder Genusgruppen bezogen),
  • sexuell herabwürdigende Kommentare über das Intimleben und den Körper,
  • sexuell herabwürdigende Schmierereien in öffentlichen Räumen, 
  • die verbale und bildliche Präsentation sexuell herabwürdigender Darstellungen,
  • Aufforderung zu sexuellem Verhalten

Es gibt noch unzählige weitere Beispiele, da die Grenzen jeder einzelnen Person sehr individuell sind. Jede Person entscheidet selbst, wo ihre Grenzen liegen. 

Handlungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Handlungsmöglichkeiten für Personen, die von sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt betroffen sind oder andere Personen kennen, die sich in einer solchen Situation befinden.

Die Grafik zeigt verschiedene Handlungsoptionen. Jede Person entscheidet selbst, welche Vorschläge für sie passen und ihr in der jeweiligen Situation weiterhelfen.

 

Quelle: Hochschule Esslingen: Leitfaden für Betroffene und Ratsuchende bei sexueller Belästigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt an der Hochschule Esslingen (die Leitlinien sind ebenfalls an den Esslinger Leitlinien angelehnt).

Ansprechpartner*innen

Neben den Gleichstellungsbeauftragen der Universitäten und Hochschulen sowie der Vertrauensperson der DVPW gibt es in allen Bundesländern Anlaufstellen und Beratungsinstitutionen zu sexualisierter Gewalt:

https://www.dgfpi.de/mitgliederdatenbank.html

Bundesweites Hilfetelefon:

24 Stunden Beratung/ per Telefon, E-Mail oder Chat/ verschiedene Sprachen

0800 0116016

www.hilfetelefon.de