Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft

Wahlordnung

der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW)

Die Wahlordnung dient der Durchführung der in den §§ 9 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand) der DVPW-Satzung erwähnten Wahlen der DVPW-Gremien: Vorsitz, Vorstand, Kassenprüfung. Die Wahlordnung regelt als Bestandteil der Satzung den Ablauf der Gremienwahlen.

1. Wahlausschuss

Für die Durchführung der Wahl der Mitglieder und des/der Vorsitzenden des Vorstands bestimmt der amtierende Vorstand nach Vorschlag des Rates einen Wahlausschuss aus mindestens vier Personen (§ 10 Abs. 3 und § 11 der Satzung).

2. Nominierung

Der Wahlausschuss ruft mindestens zwei Monate vor der Durchführung der Wahl dazu auf, Nominierungsvorschläge zu unterbreiten. Jedes Mitglied ist nominierungsberechtigt. Ferner können alle Untergliederungen der DVPW und Gruppen von Mitgliedern (Frauenversammlung/ Versammlung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase) Vorschläge unterbreiten. Jedes Mitglied hat zudem die Möglichkeit, von sich aus seine Bereitschaft zu einer Kandidatur zu bekunden. Nominierungen sind dem Wahlausschuss mitzuteilen.

3. Kandidaturen

Nach § 10 der DVPW-Satzung leitet der Vorstand die Vereinigung. Der Vorstand besteht aus elf Mitgliedern, von denen der Vorsitz und dessen beiden Stellvertreter*innen per Blockwahl im Team gewählt werden. Die acht weiteren Vorstandsmitglieder werden aus einer Liste gewählt, die mindestens zwölf Personen umfassen sollte. Alle für den Vorstand kandidierenden Personen müssen Mitglied der DVPW sein, ihre Zustimmung zur Kandidatur erklären und sich der Mitgliederversammlung vorstellen. Ferner muss jedes kandidierende Mitglied ein Kurzprofil zur Verfügung stellen, das auf der Webseite der DVPW veröffentlicht wird. Auf der Liste der Kandidaturen für den Vorstand wird ggf. festgehalten, wer von welchen Untergliederungen bzw. Gruppen vorgeschlagen wurde. Bei der Wahl zum Vorsitzteam wird auf die Benennung der unterstützenden Untergliederungen oder Gruppen verzichtet.

4. Die Durchführung der Wahl

Die Wahl des Vorstands erfolgt durch eine gesicherte elektronische Form der Stimmabgabe in der Regel innerhalb eines Monats nach der Mitgliederversammlung. Sollte eine elektronische Wahl aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden können, wird per Briefwahl abgestimmt.

4.1. Die Wahl des Vorsitzteams

a) Nur ein Team kandidiert

Jedes Mitglied hat eine Stimme und gibt auf seinem Stimmzettel entweder "Ja", "Nein" oder „Enthaltung“ an. Das Team gilt als gewählt, wenn es die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ungültige Stimmabgaben und Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

b) Zwei Teams kandidieren

Jedes Mitglied hat eine Stimme und gibt auf seinem Stimmzettel das Team an, dem es seine Stimme geben möchte. Gewählt ist das Team, das die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ungültige Stimmabgaben und Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

c) Mindestens drei Teams kandidieren

Jedes Mitglied gibt auf dem Stimmzettel eine Rangfolge der Teams an, sodass das favorisierte Team auf dem ersten Platz der Liste steht, das am zweitstärksten präferierte Team auf dem zweiten Platz usw. Werden unvollständige Ranglisten abgegeben, d.h. wenn jemand weniger Teams auf seiner Rangliste anordnet als zur Wahl antreten, wird angenommen, dass jedes der auf der Liste genannten Teams allen nicht genannten Teams vorgezogen wird. Ungültige Stimmabgaben und Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

Für jedes Team wird anschließend im Vergleich mit jedem anderen Team ermittelt, wer in den Ranglisten häufiger zuerst genannt wird. Gibt es ein Team, das aus allen Paarvergleichen als Sieger hervorgeht, ist dieses Team ein sogenannter Condorcet-Sieger. Gibt es einen Condorcet-Sieger, ist dieses Team gewählt.

Gibt es keinen Condorcet-Sieger wird auf das sogenannte Bordaverfahren zur Klärung der unentschiedenen Situation zurückgegriffen. Dabei wird jedem Team auf der Rangliste der Wähler*innen ein bestimmter Punktwert zugeordnet. Das letzte auf der Rangliste genannte Team erhält einen Punkt, das vorletzte zwei Punkte usw. Der erste Platz auf der Rangliste erhält demnach so viele Punkte wie Teams auf der Rangliste angegeben sind. Für jedes Team wird anschließend die Gesamtpunktzahl ermittelt. Gewählt ist das Team, das die höchste Punktzahl erzielt.

Kommt es auch beim Bordaverfahren zu einem Unentschieden zwischen zwei oder mehreren Teams, entscheidet das Los.

4.2. Die Wahl des Vorstands

Die Wahl der acht weiteren Mitglieder des Vorstands erfolgt nach dem Single Transferable Vote-Verfahren. Jedes Mitglied gibt auf dem Stimmzettel eine Rangfolge der Kandidierenden an, so dass die favorisierte Person auf dem ersten Platz der Liste steht, die am zweitstärksten präferierte auf dem zweiten Platz usw.

a) Im ersten Schritt wird die für die Erlangung eines Mandats im Vorstand erforderliche Stimmzahl ermittelt. Diese Quota wird berechnet, indem die abgegebenen Stimmen durch die um eins erhöhte Zahl der zu vergebenen Vorstandssitze geteilt werden. [Quota = (abgegebene Stimmen / (8 + 1))+1].

b) Die Vergabe der Mandate erfolgt sukzessive. In jeder Runde des Verfahrens wird für jede Kandidat*in gezählt, auf wie vielen Stimmzetteln sie an erster Stelle steht. Die Addition der Stimmzettel erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Stimmgewichte. In der ersten Runde besitzen alle Abstimmenden ein Stimmgewicht von Eins.

Die Stimmzettel der Wähler*innen, die bei der Wahl des Vorsitzteams mit ihrer Erstpräferenz für das gewählte Vorsitzteam gestimmt haben, werden so behandelt, als ob die beiden mit dem Vorsitzenden mitgewählten Stellvertreter*innen an den ersten beiden Stellen der Präferenzordnung stehen.

Entfallen auf eine Kandidat*in mindestens so viele Stimmen, wie die Quota verlangt, ist diese Kandidat*in gewählt.

Tritt bei der Wahl des Vorsitzteams nur ein Team zur Wahl an, entfällt dieser Schritt.

c) Wird eine Kandidat*in mit mehr Stimmen gewählt, als es die Quota verlangt, werden die von den Wähler*innen der erfolgreichen Kandidat*in abgegebenen überzähligen Stimmen auf jene Kandidat*innen verteilt, die auf deren Stimmzetteln auf dem nächsten Rangplatz stehen. Die bereits gewählte Kandidat*in wird auf den Stimmzetteln neutralisiert, so dass die nächstplatzierte Kandidat*in auf den ersten Platz des Stimmzettels rückt.

d) Erreicht keine weitere Kandidat*in die Quota, scheidet die Kandidat*in mit den wenigsten Stimmen aus. Die ihr zustehenden Stimmen werden auf die auf dem Stimmzettel jeweils nächststehenden Kandidat*innen verteilt.

e) Die in c) und d) beschriebenen Schritte werden solange wiederholt, bis alle Vorstandsplätze besetzt sind.

f) Können mit der in a) berechneten Quota nicht alle Mandate vergeben werden, wird die Quota schrittweise abgesenkt, bis alle Mandate vergeben sind. Dabei erfolgt die Anpassung der Quota in jedem Schritt jeweils auf die nächste niedrigere ganze Zahl.

5. Die Wahl der Rechnungsprüfung

Die Wahl der Kassenprüfer*innen erfolgt per Akklamation durch die Mitgliederversammlung. Der/die aus dem Amt scheidende Vorsitzende schlägt für die Kassenprüfung zwei Mitglieder vor.

 

Berlin, den 24. Juli 2022