Geschichte des AFG
Auf einen Beschluss der DVPW-Mitgliederversammlung aus dem Jahr 1994 wurde der Ständige Ausschuss für Frauenförderung und Gleichstellung (AFG), bis 2016 unter dem Namen Ständiger Ausschuss für Fragen der Frauenförderung (StAFF), gegründet. Das derzeit siebenköpfige Gremium rekrutiert sich aus Mitgliedern des Vorstands sowie aus Vertreterinnen der Frauenversammlung im Rahmen der DVPW-Kongresse. Seine Amtszeit dauert drei Jahre.
Der AFG berät den Vorstand der DVPW. Er hat sich zudem zu einer Schnittstelle für die Kooperation mit anderen Gremien innerhalb der DVPW entwickelt.
Im Jahr 1999 beschlossen Vorstand und Beirat der DVPW auf Anregung des StAFF eine Agenda zur Frauenförderung. Diese sieht u.a. eine Selbstverpflichtung der Untergliederungen der DVPW zur Erhöhung des Frauenanteils bei den Kongressen vor. Die Agenda wurde im Mai 2011 aktualisiert.
Mitglieder des AFG
Frauen in der DVPW
Die Diskriminierung von Politikwissenschaftlerinnen als Frauen war und ist der Ausgangspunkt der Arbeit des AFG. Differenzierte Ergebnisse über Diskriminierungserfahrungen und über die Situation von Frauen in der Politikwissenschaft lieferten zwei Erhebungen zur Situation von Frauen in der DVPW, die der StAFF in den Jahren 1997 und 2000 durchführte, sowie die DVPW-Mitgliederbefragung von 2015, die einen Schwerpunkt auf Fragen der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Fürsorgetätigkeiten legt.
Frauen bilden in der DVPW inzwischen einen wichtigen Teil der Mitgliedschaft. Ihr Anteil stieg von weniger als 5% in den Gründungsjahren auf 12,5% im Jahr 1990 und betrug 2017 31,9%, wobei der Anteil von Professorinnen zuletzt bei 24,9% lag. 1988 wurde erstmals eine Frau Vorsitzende der DVPW. Insgesamt sind Frauen heute auf internen Führungspositionen der DVPW im Allgemeinen nicht mehr unterrepräsentiert.
Auch in weiteren Hinsichten konnte die Situation von Frauen in der DVPW seit Beginn der Thematisierung von Gleichstellungsfragen in den 1990er Jahren in verschiedener Hinsicht verbessert werden.
Aufgaben
Die Aufgaben des AFG umfassen die Evaluation der Situation von Frauen in der Politikwissenschaft und die Entwicklung von Vorschlägen zur Frauenförderung innerhalb der DVPW.
Der AFG bemüht sich um eine angemessene Repräsentanz von Frauen in der DVPW, z.B. bei den Kongressen, in Jurys, bei Wahlämtern sowie bei der Politischen Vierteljahresschrift (PVS). Zudem unterstützt der AFG die Verankerung der politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung.
Im Jahr 2003 beschloss die Mitgliederversammlung die regelmäßige Erhebung nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten zu Mitgliedern und Aktivitäten der Untergliederungen. Dieses Gender-Monitoring soll die Entwicklung weiterer Frauenfördermaßnahmen ermöglichen.
Der AFG hat seit seiner Gründung eine Reihe von weiteren Vorschlägen zur Frauenförderung innerhalb der DVWP ausgearbeitet. Er formulierte eine Empfehlung an die Ethikkommission der DVPW zum Umgang mit Fällen von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und sexueller Belästigung. Auf seine Anregung wurde auch eine Vertrauensperson für sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt eingesetzt.
Auskünfte erteilt auch gern die Geschäftsstelle der DVPW unter: buerodvpwde
Informationen zum Gender-Monitoring
Agenda zur Frauenförderung in der DVPW von 2011
Lehr- und Informationsmaterial zur politikwissenschaftlichen Geschlechterforschung bietet u.a. "Gender-Politik-Online"
Mitglieder des AFG 2021-2024
Mitglieder des AFG 2018-2021