Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft

Satzungsänderung vom 15. Juli 2021

Die Mitglieder der DVPW konnten vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2021 über den vom Vorstand vorgelegten Entwurf zur Änderung der Satzung von 2016 abstimmen.

Bis zum Ende der Abstimmungsfrist am 15. Juli 2021 haben 959 von 1.843 Mitgliedern an der Abstimmung teilgenommen. Davon haben 921 Mitglieder mit Ja und 6 Mitglieder mit Nein gestimmt; 32 Mitglieder haben sich enthalten. Der vom Vorstand vorgelegte Satzungsentwurf ist damit angenommen worden.

Satzung vom 15. Juli 2021

Damit können die Mitgliederversammlung am 16. September 2021 und die anschließende Vorstandswahl bereits auf der Grundlage der neuen Satzung durchgeführt werden. Der im Herbst neu gewählte Vorstand wird dann die Eintragung der DVPW in das Vereinsregister („e.V.“) beantragen.

Berlin, 16.07.2021

 

 

Abstimmung über eine Satzungsänderung

Der Vorstand hat ein Verfahren zur Änderung der Satzung eingeleitet, um auf diesem Weg eine haftungs- und datenschutzrechtlich abgesicherte Grundlage für die weitere Arbeit der DVPW und des kommenden Vorstands zu schaffen. Den Vorschlag des Vorstands für eine neue Satzung können Sie hier herunterladen:

Vorschlag für eine neue Satzung

Auf der Mitgliederversammlung am 26.9.2018 wurde beschlossen, dass der Vorstand prüfen solle, ob eine Umwandlung der DVPW in einen eingetragenen Verein möglich ist.* Diese Umwandlung ist aus zwei Gründen unumgänglich: Einerseits werden Haftungsfragen klarer als bislang geregelt und andererseits können die Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung umgesetzt werden. Der 2018 gewählte Vorstand hat den Auftrag der Mitgliederversammlung zum Anlass genommen, sich durch einen auf Vereinsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Nach ersten Gesprächen war klar, dass die bestehende Fassung in einigen Formulierungen verändert werden muss, um den Anforderungen an einen eingetragenen Verein zu entsprechen. 

In der Sitzung vom 6.-7.12.2018 hat der Vorstand deshalb beschlossen, den Anwalt damit zu beauftragen, einen Satzungsentwurf vorzulegen und das Verfahren zur Umwandlung darzustellen. Ziel der Satzungsänderung war, die Inhalte der bestehenden Satzung beizubehalten, aber diese datenschutzkonform und in Übereinstimmung mit den Vorgaben für eingetragene Vereine zu formulieren. Da die Satzung zuletzt 2016 geändert worden war, sollte auf weiter gehende inhaltliche Anpassungen verzichtet werden, außer wo es um die Umsetzung von bestehenden Beschlüssen ging (z.B. die Namensänderung des „Ausschuss für Nachwuchsförderung“ in „Ausschuss für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifikationsphase“).  

Das Ergebnis der Beratungen liegt vor, und wir möchten die neue Satzung den Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen. Dabei ist es möglich, elektronisch abzustimmen. Da wir an der Substanz der Satzung keine Änderungen vorschlagen, wird es in diesem Fall keine Konsultationsphase geben. In diesem Schritt geht es stattdessen um die Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Änderungen. Der Satzungsentwurf ist nicht nur rechtlich geprüft worden, sondern auch dem zuständigen Finanzamt vorgelegt worden, um sicherzustellen, dass die Änderungen den Status der DVPW als gemeinnützig nicht gefährden. Das Finanzamt Berlin hat bestätigt, dass der vorliegende Entwurf diesen Anforderungen entspricht. 

Alle Mitglieder erhalten in der Woche vom 14.6.2021 eine Einladung zur elektronischen Abstimmung per E-Mail oder per Post, sofern der Geschäftsstelle keine aktuelle E-Mail-Adresse vorliegt. Die Abstimmung läuft bis zum 15.7.2021, so dass das Ergebnis rechtzeitig vor der Einladung zur virtuellen Mitgliederversammlung am 16.9.2021 vorliegen wird. Im Falle der Annahme der vorgeschlagenen Satzungsänderung werden die Mitgliederversammlung und die Vorstandswahlen bereits auf der Grundlage der neuen Satzung durchgeführt, so dass der im Herbst gewählte Vorstand die Eintragung der DVPW ins Vereinsregister noch Ende dieses Jahres vornehmen könnte. 

Berlin, 14.06.2021

 

* Die DVPW ist bislang ein nicht-eingetragener und damit nicht-rechtsfähiger Verein, der keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die Haftung durch Mitglieder bzw. den Vorstand für das Handeln des Vereins. Davon unabhängig ist die DVPW spätestens seit 1990 vom jeweils zuständigen Finanzamt als gemeinnütziger Verein zur Förderung von Wissenschaft und Forschung anerkannt.