Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft
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DVPW-Dissertationspreis 2023

Ausschreibung als PDF

Förderpreis der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft

Im Jahr 2023 schreibt die Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft erneut einen mit 1.000 € dotierten Förderpreis für eine politikwissenschaftliche Dissertation aus.

Folgende Bewerbungsbedingungen gelten für den Dissertationspreis:

  1. Eingereicht werden können Dissertationen, die im Jahr 2022 abgeschlossen wurden, d.h. die Verleihung des Titels durch Zeugnisübergabe oder die Veröffentlichung ist 2022 erfolgt.
  2. Die Arbeit muss mindestens mit magna cum laude bewertet sein, und es muss ein maßgeblicher Beitrag zur entsprechenden Teildisziplin klar erkennbar sein.
  3. Bewerber*innen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht zur Gruppe der Hochschullehrer*innen bzw. Gleichgestellter in fester Anstellung gehören. Bewerbungen von Juniorprofessor*innen sowie von Kolleg*innen, die eine Professur befristet vertreten, sind willkommen.
  4. Der Kreis der Bewerber*innen ist auf Personen beschränkt, die in Deutschland promoviert wurden, oder Deutsche, die im Ausland promoviert wurden. Zudem müssen Bewerber*innen Mitglied der DVPW sein.
  5. Die Sprache der eingereichten Dissertation kann Deutsch oder Englisch sein. Sowohl kumulative Dissertationen als auch Monografien sind zugelassen.
  6. Selbstbewerbungen sind möglich; selbstverständlich sind Vorschläge von Dritten willkommen. Verlage sind nicht vorschlagsberechtigt.
  7. Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben; dies gilt auch für die Benennung von Kandidatinnen durch Dritte.
  8. Die Einsendefrist für Bewerbungen und Vorschläge ist der 31. Januar 2023.

Wir bitten Sie, Vorschläge und Bewerbungen für den Förderpreis zusammen mit den Gutachten, einer Kopie der Promotionsurkunde und einer elektronischen Fassung der Schrift (Manuskript der Dissertation oder Publikation) per E-Mail (buero@dvpw.de) an die Geschäftsstelle der DVPW zu senden. Der Vorstand wird die Vorschläge durch eine aus drei Kolleg*innen bestehende Jury begutachten lassen. Nach der Vorauswahl werden Sie ggf. aufgefordert, drei Druckexemplare der Schrift per Post bei der Jury einzureichen. Die Schriften werden nach Abschluss des Verfahrens bei den Jurymitgliedern verbleiben.

DVPW-Vorstand / 07.09.2022