Die Mitglieder der DVPW konnten vom 11. bis zum 24. Juli 2022 über die vom Vorstand vorgelegten Anträge abstimmen.
Bis zum Ende der Abstimmungsfrist am 24. Juli 2022 haben 823 von 1.899 Mitgliedern an der Abstimmung teilgenommen. Für die beantragten Änderungen von Satzung und Wahlordnung haben 793 Mitglieder mit Ja und fünf Mitglieder mit Nein gestimmt; 25 Mitglieder haben sich enthalten. Die vom Vorstand beantragten Änderungen sind damit angenommen. Der Vorstand wurde darüber hinaus von den Mitgliedern ermächtigt, Anpassungen der Satzung und der Wahlordnung vorzunehmen, soweit diese nach Vorgaben des Registergerichts für die Eintragung in das Vereinsregister notwendig sind oder es sich um rein redaktionelle Änderungen handelt (766 Ja, 17 Nein; 40 Enthaltungen).
Hier finden sie die konsolidierten Fassungen der Satzung und der Wahlordnung:
Der Vorstand wird die Änderungen umgehend an das zuständige Vereinsregistergericht weiterleiten, damit die Eintragung der DVPW ins Vereinsregister („e.V.“) abgeschlossen werden kann.
Berlin, 25.07.2022
Der Vorstand hat auf seiner Sitzung am 08.07.2022 ein Verfahren zur Änderung der Satzung und der Wahlordnung eingeleitet, um auf diesem Weg die Eintragung der DVPW ins Vereinsregister zu ermöglichen. Damit kommt der Vorstand einer Auflage des zuständigen Vereinsregistergerichts nach. Die aktuelle Fassung der beiden Dokumente mit den beantragten Änderungen können Sie hier herunterladen:
Antrag auf Änderung von Satzung und Wahlordnung
Aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung 2018 und der im letzten Jahr erfolgten Satzungsänderung hat der Vorstand in diesem Frühjahr einen Antrag auf Eintragung der DVPW ins Vereinsregister („e.V.“) gestellt. In einer Zwischenverfügung hat das Amtsgericht Charlottenburg als zuständiges Vereinsregistergericht Auflagen für die Eintragung der DVPW erteilt. Demnach muss die Satzung in zweierlei Hinsicht geändert werden, um vereinsrechtlichen Vorgaben zu genügen. Dabei handelt es sich nicht um substanzielle Änderungen des Regelungsgehaltes der im letzten Jahr verabschiedeten Satzung.
§ 9 und § 15 (Mitgliedsrechte): Die Rechte auf Einforderung einer Mitgliederversammlung bzw. Satzungsänderung (Minderheitenrecht) sowie auf Einladung zu und Teilnahme an einer Mitgliederversammlung (Mitverwaltungsrechte) stehen allen Mitgliedern zu, unabhängig vom Stimmrecht. Entsprechend ist in §9 Abs. 2-4 und §15 Abs. 1 jeweils die ohnehin nichtige Einschränkung auf stimmberechtigte Mitglieder zu streichen.
§ 10 (Vorstandswahl): Die Durchführung der Wahl des Vorsitz-Teams als Blockwahl ist nur zulässig, wenn das Wahlverfahren konkret in der Satzung geregelt ist. Dieses Erfordernis sieht das Amtsgericht in der jetzigen Formulierung – Verankerung der Möglichkeit einer Blockwahl in der Satzung und Verweis auf eine nachgelagerte Wahlordnung (§10 Abs. 2) – nicht erfüllt und verlangt, dass die Regelungen der Wahlordnung zur Blockwahl entweder in die Satzung aufgenommen werden oder dass die Wahlordnung zum Bestandteil der Satzung erklärt wird. Mit Blick auf den Umfang der Wahlordnung beantragt der Vorstand, die Wahlordnung zum Bestandteil der Satzung zu erklären.
Aus dem zweiten Punkt ergibt sich weiterer redaktioneller Änderungsbedarf in der Satzung und in der Wahlordnung. Der Vorstand hat sich dafür entschieden, bei diesen Änderungen so wenig wie möglich in die bestehende Satzung und Wahlordnung einzugreifen, auch wenn sich dadurch Doppelungen ergeben. Um Doppelungen und damit das Risiko von Widersprüchen zwischen Satzung und Wahlordnung in Zukunft zu vermeiden, sollten weitergehende Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt von einer Kommission erarbeitet und mit allen Mitgliedern diskutiert werden. An diesem Punkt geht es zunächst darum, die Auflagen des Amtsgerichts Charlottenburg zu erfüllen, um so den Weg für die Eintragung der DVPW ins Vereinsregister, wie 2018 von der Mitgliederversammlung beschlossen, frei zu machen.
Die aktuellen Fassungen von Satzung und Wahlordnung mit den vom Vorstand beantragten Änderungen (s.u.) finden Sie hier:
Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten am 11.07.2022 eine Einladung zur elektronischen Abstimmung per E-Mail oder per Post, sofern der Geschäftsstelle keine aktuelle E-Mail-Adresse vorliegt. Die Abstimmung läuft bis zum 24.07.2022. Nach Abschluss der Abstimmung wird der Vorstand das Ergebnis umgehend bekannt geben. Nach §15 Abs. 3 ist für Satzungsänderungen aufgrund behördlicher Forderungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend. Im Falle der Annahme der beantragten Änderungen von Satzung und Wahlordnung wird der Vorstand den Beschluss dem Vereinsregistergericht vorlegen.
Berlin, 08.07.2022
Der Vorstand leitet ein Verfahren zur Satzungsänderung nach §15 durch eine entsprechend gesicherte elektronische Form der Stimmabgabe ein. Die folgenden Anträge auf Änderung der Satzung und der Wahlordnung werden allen stimmberechtigen Mitgliedern in einer online-Abstimmung zur Entscheidung (Zustimmung/ Ablehnung/ Enthaltung) vorgelegt.
Der Vorstand beantragt folgende Änderungen der Satzung vom 15.07.2021:
In § 7 werden die Abs. 1-12 fortlaufend nummeriert.
In § 9 Abs. (2), (3) und (4) werden jeweils die Wörter „stimmberechtigten“ und „stimmberechtigte“ gestrichen.
In § 9 Abs. (9) wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt: „Die Einzelheiten der Wahl regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung ist.“
In § 10 Abs. (2) wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt: „Die Einzelheiten der Wahl regelt die Wahlordnung, die Bestandteil der Satzung ist.“
In § 10 Abs. (2) wird „von der Mitgliederversammlung verabschiedete“ gestrichen.
In § 10 Abs. (3) werden die Sätze 1-2 gestrichen.
In § 15 Abs. (1) wird das Wort „stimmberechtigten“ gestrichen.
Der Vorstand beantragt folgende Änderungen der Wahlordnung vom 26.09.2018:
Die Präambel wird mit folgendem Wortlaut ersetzt: „Die Wahlordnung dient der Durchführung der in den §§ 9 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand) der DVPW-Satzung erwähnten Wahlen der DVPW-Gremien: Vorsitz, Vorstand, Kassenprüfung. Die Wahlordnung regelt als Bestandteil der Satzung den Ablauf der Gremienwahlen.“
In Abschnitt 1 wird „§6c und §7“ mit „§ 10 Abs. 3 und § 11“ ersetzt.
In Abschnitt 2 wird „Nachwuchsversammlung“ mit „Versammlung von Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase“ ersetzt.
In Abschnitt 3 wird „§6“ mit „§10“ ersetzt.
In Abschnitt 5 wird „Rechnungsprüfer*innen“ mit „Kassenprüfer*innen“ und „Rechnungsprüfung“ mit „Kassenprüfung“ ersetzt.
Der Vorstand beantragt zudem:
Der Vorstand wird zu Anpassungen der Satzung und der Wahlordnung ermächtigt, soweit diese nach Vorgaben des Registergerichts für die Eintragung in das Vereinsregister notwendig sind oder es sich um rein redaktionelle Änderungen handelt.