Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft
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Position der DVPW zum Eckpunktepapier des BMBF vom 17.03.2023

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 17. März 2023 vorgestellte Eckpunktepapier zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) zurück. Die DVPW schließt sich der vielfältigen Kritik aus Wissenschaft und Politik an. Die Antwort auf diese Kritik kann jedoch nicht das Beibehalten des Status Quo sein.

Aus Sicht der DVPW gefährden die im BMBF-Eckpunktepapier genannten Reformen den Wissenschaftsstandort Deutschland. Sie machen uns weniger wettbewerbsfähig, führen zu weniger innovativer Forschung, zu schlechterer Lehre und zu weniger Engagement in der akademischen Selbstverwaltung. Das deutsche Wissenschaftssystem wird so in Zukunft nicht mehr in der Lage sein, die besten Promovierenden und Post-Docs anzuziehen.

Stattdessen schlägt die DVPW folgende Reformen vor:

  • Post-Docs auf Haushaltsstellen können nach der Promotion nur noch ein weiteres Mal befristet beschäftigt werden, jedoch nur unter der Bedingung verbindlicher und transparenter Kriterien für eine anschließende Entfristung („tenure-track-Modell“). Die Vertragslaufzeit vor dem Tenure-Verfahren muss mindestens vier Jahre umfassen. Nur so ist eine angemessene Entwicklung in den drei Kernbereichen Forschung, Lehre und Selbstverwaltung hin zur Berufbarkeit auf eine Professur möglich.
  • In der Promotionsphase sollen sich Haushaltstellen und – bei entsprechend langer Projektdauer auch Drittmittelstellen – an der durchschnittlichen Promotionsdauer orientieren und dürfen damit vier Jahre nicht unterschreiten. Eine zu kurze Vertragszeit während der Promotion wirkt sich negativ auf die Qualität und Innovationskraft der Forschung aus und erlaubt keine angemessene Qualifizierung in Lehre und Beteiligung an der Selbstverwaltung.
  • Drittmittelverträge dürfen nicht auf die Befristungszeiten bei Haushaltsstellen angerechnet werden. Bei Drittmittelverträgen steht das Projektziel im Zentrum der Beschäftigung, nicht aber die individuellen Ziele der Weiterentwicklung in Forschung und Lehre.
  • Eine Reform des WissZeitVG muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Statt Soll-Vorschriften sind gerade auch bei Mindestbefristungszeiten verbindliche Regeln notwendig, nur sie gewähren eine ausreichende Verlässlichkeit.

Unsere Vorschläge stärken den Wissenschaftsstandort Deutschland, bieten hochqualifizierten Forscher*innen verlässliche Perspektiven und sind anschlussfähig an verschiedenste Fächer und Fachkulturen.

Die DVPW hat ihre Vorschläge ausführlich in einer ersten Stellungnahme zur Novellierung des WissZeitVG (08.07.2022) und ergänzend aus familienpolitischer Perspektive (16.01.2023) erläutert. Alle öffentlichen Stellungnahmen der DVPW zur Novellierung des WissZeitVG finden sich auf der Webseite unter https://www.dvpw.de/wisszeitvg

Beschlossen von der Arbeitsgruppe WissZeitVG im Vorstand der DVPW am 23.03.2023.