Bewerbungsfrist: 06.11.2024
Beginn: 01.04.2025
Diese Juniorprofessur richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft.
Bewerberinnen und Bewerber sollen durch ihre Dissertation und erste wissenschaftliche Publikationen ein hervorragendes Forschungspotential nachweisen. Eine Spezialisierung im Schwerpunkt Empirische Demokratieforschung – vornehmlich zu Konzepten und Phänomenen der demokratischen Entwicklung in der Gegenwart – ist gefordert. Ebenso müssen Bewerberinnen und Bewerber einen Forschungsschwerpunkt im Bereich „Politisches System der Bundesrepublik Deutschland“ vorweisen. Eine Spezialisierung in der Parteienforschung sollte erkennbar sein. Des Weiteren wäre ein Schwerpunkt in Methoden der Politikwissenschaft von Vorteil.
In der Lehre vertritt die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber die Politikwissenschaft in den Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen, an denen das Fach beteiligt ist. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll auch Aufgaben in Forschung, Lehre und Administration im Trierer Institut für Demokratie- und Parteienforschung übernehmen.
Es wird erwartet, dass die Bewerberin/der Bewerber über politikwissenschaftliche Lehrerfahrungen verfügt. Vorteilhaft ist ein Forschungs-/Tätigkeitsprofil, das die Fähigkeit zur teildisziplinären Kooperation, zur Mitarbeit an interdisziplinären und in internationalen Forschungsprojekten sowie zur Entwicklung eigener drittmittelfähiger Projekte erwarten lässt. Die dienstlichen Aufgaben ergeben sich aus § 48 HochSchG. Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 54 HochSchG. Die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen anzubieten, wird erwartet.
Gemäß §§ 54, 55 HochSchG werden Juniorprofessuren grundsätzlich für die Dauer von sechs Jahren besetzt. Es findet eine Evaluierung mit orientierendem Charakter zum Leistungsstand in Lehre und Forschung oder Kunst frühestens nach dem dritten und spätestens vor Ablauf des vierten Beschäftigungsjahres statt. Im Anschluss an den Zeitraum der Juniorprofessur ist eine dauerhafte Übertragung der o.a. Professur (Bes.Gr. W3 LBesG) vorgesehen, wenn sich der/die Stelleninhaber/in nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5 Satz 6 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird. Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Mitarbeiterinnen zu erhöhen und fordert Frauen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte und ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichstellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).
Wir bitten, Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis, Aufstellung der Lehrveranstaltungen) in digitaler Form in einer einzigen pdf-datei bis zum 06.11.2024 an den Dekan des Fachbereichs III der Universität Trier, Herrn Prof. Dr. Uwe Jun, 54286 Trier, zu richten. Näheres zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen für Bewerbungsverfahren nach Artikel 13 DSGVO auf unserer Homepage.