Frist: 30.11.2024
- Wie stark sind Frauen und marginalisierte Gruppen in den EU-Institutionen vertreten und welche Wirkungen hat das auf (1) deren innere Struktur/Organisation (polity), (2) die Entscheidungsprozesse (politics) und (3) auf deren Politiken? Welche weiteren Akteur*innen agieren im Zusammenspiel mit oder entgegen den EU-Institutionen? Welche Bestrebungen zeichnen sich bei verschiedenen Akteur*innen (EU-Institutionen, Parteien, Zivilgesellschaft) ab, um polity, politics und policy inklusiver zu gestalten?
- Welche Gleichstellungs- und Anti-Diskriminierungspolitiken wurden auf den Weg gebracht? Wurden Gender- und Intersektionalitätsbezüge in einzelnen Politikfeldern mittels einer der fünf verbundenen Strategien eingebracht und welches Verständnis von Gender-Aspekten und Intersektionalität zeigt sich dabei? Wie lassen sich die neuen politischen Prioritäten der Kommission hinsichtlich Gleichstellung, Antidiskriminierung und Intersektionalität feministisch einordnen und gibt es konzeptionelle Unterschiede verglichen zu den vorherigen Strategien?
- Was kann angesichts der Zusammensetzung des EP und der Kommission nach den Wahlen 2024 für verschiedene Gleichstellungspolitiken und -themen erwartet werden? Welche gleichstellungs- und antidiskriminierungspolitischen Positionen haben die EP-Fraktionen bisher vertreten? Welche Änderungen sind nach der neuen Fraktionsbildung, insbesondere mit Blick auf die Gewinne konservativer und rechtsextremer Parteien, erwartbar? Welche Fraktionen und/oder nationalen Parteien prägen die Gleichstellungspolitiken des EP und der anderen EU-Institutionen?
- Welche Bedeutung hat es, dass 2019 erstmals eine Frau Kommissionspräsidentin, eine weitere die erst dritte EP-Präsidentin wurde, und erstmals eine Kommissar*in explizit für Gleichstellung zuständig war? Zeigen sich Veränderungen in der internen Organisation und in den Politiken? Lassen sich in Bezug auf die verschiedenen Krisen (u.a. Rechtsstaatlichkeit, Pandemie, NextGenerationEU, Brexit, Ukrainekrieg) Veränderungen in der öffentlichen Wahrnehmung feststellen?
- Wie lässt sich das Leitbild einer „Union der Gleichheit“ beurteilen, und wie die einzelnen Strategien und Maßnahmen – sowohl in Bezug auf die „innenpolitischen“ als auch die außenpolitischen Strategien (z.B. Gender Action Plan III)? Wie sind die Schwerpunkte der neuen Kommission aus gleichstellungspolitischer und intersektionaler Perspektive zu beurteilen?
- Welche Entwicklungen zeigen sich bei der Umsetzung der gleichstellungs- und antidiskriminierungspolitischen Maßnahmen und Richtlinien in den Mitgliedsstaaten? Wie positionieren sich die einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber der EU Gleichstellungspolitik? Gibt es einen Unterschied zwischen der jeweils innenpolitisch ausgerichteten Positionierung gegenüber der EU und der faktischen Haltung in den unterschiedlichen EU-Gremien wie z.B. dem Rat der EU?
Beitragsvorschläge zu Aspekten, die im Call for Papers angesprochen werden, in diesen Fragen aber möglicherweise nicht erschöpfend aufgegriffen werden, sind ebenfalls sehr willkommen!
Abstracts und Kontakt
Der Schwerpunkt wird inhaltlich von Gabriele Abels und Petra Ahrens betreut. Wir bitten um ein- bis zweiseitige Abstracts bis zum 30. November 2024 an gabriele.abels@uni-tuebingen.de und petra.ahrens@tuni.fi oder an die Redaktionsadresse redaktion@femina-politica.de. Die Femina Politica versteht sich als intersektional feministische Fachzeitschrift. Sie fördert wissenschaftliche Arbeiten von Frauen und anderen geschlechtlich marginalisierten Personen (wie etwa trans*, inter*, nicht-binären oder geschlechternonkonformen Personen) in und außerhalb der Hochschule und lädt zum Einreichen inhaltlich qualifizierter Abstracts ein.
Abgabetermin der Beiträge
Die Schwerpunktverantwortlichen laden auf der Basis der eingereichten Abstracts bis zum 15. Dezember 2024 zur Einreichung von Beiträgen ein. Der Abgabetermin für die fertigen, anonymisierten Beiträge im Umfang von 35.000 bis max. 40.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, Fußnoten und Literatur) ist der 15. März 2025. Die Angaben zu den Autor*innen dürfen ausschließlich auf dem Titelblatt erfolgen. Alle Manuskripte unterliegen einem double blind Peer Review-Verfahren. Pro Beitrag gibt es ein externes Gutachten (double blind) und ein internes Gutachten durch ein Redaktionsmitglied. Ggf. kann ein drittes Gutachten eingeholt werden. Die Rückmeldung der Gutachten erfolgt bis spätestens 15. Mai 2025. Die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung des Beitrags wird durch die Redaktion auf Basis der Gutachten getroffen. Der Abgabetermin für die Endfassung des Beitrags ist der 15. Juli 2025