- Die Funktionsträger*innen in den Sektionen, Arbeitskreisen und Themengruppen müssen Mitglied in der DVPW sein;
- wir bitten die Teilnehmer*innen an den Sektions-, Arbeitskreis- und Themengruppenveranstaltungen, mindestens nach zwei Jahren eine Mitgliedschaft in der DVPW zu beantragen;
- in allen Sektionen, Arbeitskreisen und Themengruppen werden regelmäßig Wahlen von Vorständen bzw. Sprecher*innen durchgeführt; vor der Neuwahl von Vorständen bzw. Sprecher*innen der Untergliederungen wird ein abschließender Bericht des alten Vorstandes bzw. der Sprecher*innen an den DVPW-Vorstand gegeben;
- die Untergliederungen geben sich eine Geschäftsordnung;
- alle Sektionen, Arbeitskreise und Themengruppen berichten regelmäßig auf der Webseite der DVPW;
- alle Sektionen, Arbeitskreise und Themengruppen berichten jährlich an den Vorstand über ihre Aktivitäten; Aktivitäten sollen regelmäßig stattfinden (mind. zwei Aktivitäten zwischen den Kongressen) und werden von der Untergliederung oder unter ihrer Beteiligung ausgerichtet;
- die Veranstaltungen der Untergliederungen sind für alle interessierten Mitglieder der DVPW zugänglich; alle interessierten Mitglieder*innen der DVPW erhalten die Möglichkeit, sich bewerben zu können;
- die Veranstaltungen der Untergliederungen und dazu vorgenommene Ausschreibungen werden frühzeitig und in transparenter Weise angekündigt;
- die Untergliederungen der DVPW sind angehalten, die Agenda zur Frauenförderung und die Beteiligung des Nachwuchses in der DVPW bei ihren Aktivitäten umzusetzen;
- die Untergliederungen werden von einer breiten Gruppe von Mitgliedern getragen; Untergliederungen dokumentieren zu diesem Zweck die Anzahl, Statusgruppe und das Geschlecht eingegangener Bewerbungen und ausgewählter aktiver Teilnehmer*innen/ Referent*innen;
- Themengruppen bestehen drei Jahre; danach können sie einmalig einen Antrag auf Verlängerung um drei Jahre stellen; sofern dann ein Zusammenschluss mit einem bestehenden Arbeitskreis nicht möglich ist, können sie einen begründeten Antrag auf Umwandlung in einen Arbeitskreis stellen; der Antrag dokumentiert die Mitarbeit von mind. 30 Mitgliedern und begründet die inhaltliche Agenda des Arbeitskreises
- die Untergliederungen dürfen aus steuertechnischen Gründen keine eigenen Finanzkonten unterhalten. Hierdurch könnte die Gemeinnützigkeit der DVPW gefährdet werden. Die Untergliederungen sind angehalten, sich in Finanzfragen mit der Geschäftsstelle abzustimmen;
- bei Einhaltung der vorgenannten Regelungen erhalten die Sektionen und Arbeitskreise auf Antrag eine finanzielle Unterstützung von bis zu 200 € pro Jahr.
Beschlossen von Vorstand und Beirat der DVPW im Juli 1998; ergänzt und überarbeitet im Oktober 2014, im November 2017 und April 2019
Richtlinien als pdf-Datei
Muster für Geschäftsordnung der Untergliederungen als pdf-Datei
Informationen zur Abrechnung von Organisationskosten der Untergliederungen als pdf-Datei