Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft
Arbeitskreis "Soziologie der internationalen Beziehungen"

Geschäfts- und Wahlordnung des AK SiB

Geschäftsordnung des AK SiB

  1. Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises „Soziologie der internationalen Beziehungen“ (AK SiB) dient zur Ordnung seiner Angelegenheiten und ergänzt die gültigen Statuten der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft. Der Arbeitskreis stellt keine eigenständige rechtliche Einheit dar.
  2. Die Geschäftsordnung regelt die Verfahren des Arbeitskreises und ist für seine Mitglieder bindend. Sie wird auf der Webseite der DVPW zugänglich gemacht.
  3. Der Arbeitskreis führt regelmäßig, i.d.R. jährlich, eine Mitgliederversammlung durch, auf der seine Tätigkeit vorgestellt und diskutiert wird.
  4. Die Mitgliederversammlung findet anlässlich einer Tagung des Arbeitskreises oder des DVPW-Kongresses statt. Sie wird durch die Sprecher*innen geleitet und protokolliert.
  5. Der Arbeitskreis führt spätestens nach drei Jahren eine Wahl seiner Sprecher*innen durch.
  6. Die Wahl erfolgt entlang einer durch die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises abgestimmten Wahlordnung. Diese wird auf der Webseite der DVPW zugänglich gemacht.
  7. Die Sprecher*innen stellen die Teilnahme des Arbeitskreises an den Ratstreffen der DVPW sicher.
  8. Als Untergliederung der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft ist der Arbeitskreis verpflichtet, keinerlei eigenständige finanzielle Rücklagen („Schwarze Kassen“) anzulegen.
  9. Die Sprecher*innen des Arbeitskreises berichten nach den Statuten der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft über ihre Aktivitäten an den Vorstand der DVPW.
  10. Der Arbeitskreis soll die Agenda zur Frauenförderung in der DVPW und die Beteiligung des Nachwuchses im Rahmen seiner Aktivitäten umsetzen.
  11. Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis erfolgt durch die Interessenbekundung einer realen Person, über deren Aufnahme die Sprecher*innen entscheiden.

    Diese Geschäftsordnung wurde im Dezember 2019 im Umlaufverfahren von den Mitgliedern des Arbeitskreises beschlossen und trat zum 1.1.2020 in Kraft. Sie folgt dem vom Vorstand der DVPW im November 2017 beschlossenen Vorschlag.
     

Wahlordnung des AK SiB

  1. Der Arbeitskreis „Soziologie der internationalen Beziehungen“ (AK SiB) hat bis zu sechs Sprecher*innen.
  2. Die Sprecher*innen werden jeweils für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Eine (auch mehrmalige) Wiederwahl ist möglich. Über etwaige Nachwahlen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Amt entscheidet der Rat der Sprecher*innen.
  3. Die Wahl der Sprecher*innen erfolgt im Zuge einer Tagung des Arbeitskreises oder des DVPW-Kongresses – frei und i.d.R. geheim. Wahlberechtigt und wählbar sind anwesende Mitglieder der DVPW, die auch Mitglieder des Arbeitskreises sind (Aufnahme in den E-Mail-Verteiler gilt als Mitgliedschaft).
  4. Die Durchführung der Wahl obliegt einem zwei Personen umfassenden Wahlausschuss, der während der Mitgliederversammlung, in deren Rahmen die Wahl erfolgt, auf Vorschlag der Sprecher*innen gebildet wird.
  5. Wahlberechtigte haben bis zu sechs Stimmen, maximal jedoch so viele wie Kandidat*innen zur Wahl stehen. Wahlberechtigte können pro Kandidat*in eine Stimme abgeben, müssen aber nicht alle möglichen Stimmen vergeben. Gewählt sind die maximal sechs Kandidat*innen mit der höchsten Anzahl an Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Eine paritätische Besetzung des Rats der Sprecher*innen wird ebenso angestrebt wie eine Repräsentation der verschiedenen Karrierestufen.

    Diese Wahlordnung wurde im Dezember 2019 im Umlaufverfahren von den Mitgliedern des Arbeitskreises beschlossen und trat zum 1.1.2020 in Kraft. Sie wurde am 8.12.2023 geändert.