Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft
Politik und Geschichte

"Die europäische Dimension von Geschichtspolitik"


Tagung des AK Politik und Geschichte in der DVPW zusammen mit der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg am 17./18. Juni 2005

Tagungsort: Gästehaus der Universität Hamburg, Rothenbaumchaussee 34, 20148 Hamburg


Freitag, 17. Juni 2005

13:00 – 13:20 Begrüßung durch eine/n Vertreter/in der Forschungsstelle für Zeitgeschichte

13:20 – 13:50 Begrüßung durch den AK-Vorstand und Einführung in das Tagungsthema
Dr. Michael Kohlstruck, Berlin

14:00 - 15:00 Einführungsvortrag und Diskussion

15:15 – 16:15 Vortrag und Diskussion
Christian Weiß, Montréal
Das historische Argument in den Debatten um den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union. Eine Untersuchung der britischen, deutschen, französischen und italienischen Tagespresse

16: 15 – 17:15 Vortrag und Diskussion
Dr. Christoph Kühberger, Greifswald
Invented Europe. Zur Instrumentalisierung der Geschichte

17:30 – 18:30 Vortrag und Diskussion
Dr. Rüdiger Ritter, Bremen
Europäische Geschichtspolitik und nationales historisches Gedächtnis - Widerspruch oder Ergänzung? Polen, Litauen, Ungarn und Rumänien als Fallbeispiele

19.00 – 20.30 Abendvortrag
Prof. Dr. Axel Schildt, Hamburg
Memorialkultur und Geschichtspolitik - nationale Dimension, lokale Narrative und europäische Konstruktion

ab 20.30 Gelegenheit zum gemeinsamen Abendessen


Samstag, 18. Juni 2005

9.00 – 10.00 Vortrag und Diskussion
Dr. des. Helmut Heit, Hannover
Identitätspolitische Geschichtskonstruktion in der EU-Verfassung

10.00 – 11.00 Vortrag und Diskussion
PD Dr. Wolfgang Bergem, Wuppertal
Europas Werte als Grundlage europäischer Identität

11.00 – 11.15 Pause

11.15 – 12.15 Abschlussvortrag
Dr. Ingo Haar, Berlin
Vertreibung in Europa. Erinnerungspolitik und Vertriebenenforschung in der Frühzeitder Bundesrepublik Deutschland

Ende der Tagung gegen 12.30

Im Anschluss an die Tagung findet eine Arbeitskreissitzung statt, zu der alle Interessierte herzlich eingeladen sind.

Wir würden uns über ein großes Interesse an der Tagung freuen. Um das Treffen vorbereiten zu können, bitten wir alle, die daran teilnehmen wollen, sich bis zum 30. Mai 2005 per Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mail Email bei Herrn Dr. Harald Schmid, Hamburg, anzumelden. Sie werden dann von uns über den Tagungsort, Anreiseroute sowie Unterkunftsmöglichkeiten unterrichtet.

Abstracts der Vorträge


Christian Weiß, Montréal
Das historische Argument in den Debatten um den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union. Eine Untersuchung der britischen, deutschen, französischen und italienischen Tagespresse

Wenn über die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union diskutiert wird, geht es nicht nur um den Beitritt eines weiteren Landes, sondern vor allem um die Identität der Union selbst: jede Positionierung zum Türkeibeitritt verrät eine bestimmte Vorstellung von Europa. Die Türkei eignet sich anscheinend besonders gut für die Rolle des Anderen, der, je nach Standpunkt, aus Europa ausgegrenzt werden muss oder dessen Integration Europa die gewünschte Vielfalt garantiert. Die Frage, ob die Türkei historisch zu Europa gehört, ist dabei interessanterweise zu einem der wichtigsten Streitpunkte in der deutschen Diskussion geworden.
Während die innerdeutsche Debatte bereits auf das Interesse der Fachwelt gestoßen ist (Kramer, 2003; Gerhards, 2004), soll hier erstmals die geschichtspolitische Diskussion um die Türkei und Europa in einer europäischen Perspektive betrachtet werden. Da sich an der Frage des Beitritts der Türkei keine wirklich gesamteuropäische Debatte entzündet hat (Carnevale/Ihrig/Weiß, 2005), soll die Verwendung des historischen Arguments in den sehr unterschiedlichen Diskussionen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien untersucht werden. Grundlage der Analyse ist die Berichterstattung von jeweils zwei meinungsbildenden Tageszeitungen in den Monaten November und Dezember 2002.
Der Beitrag soll zunächst einmal klären, welche historischen Epochen, Ereignisse, Strukturen oder Personen die Diskussionsteilnehmer anführen, um die Europäizität der Türkei zu begründen oder abzulehnen. Diese geben zugleich Auskunft darüber, worin die Diskutanten die historischen Grundlagen des europäischen Projektes sehen. Darüber hinaus soll untersucht werden, welchen Raum die historische Begründung einer Position zum Beitritt der Türkei in der jeweiligen Tageszeitung einnimmt und wie ihr Verhältnis zu anderen Argumenten ist, die sich auf geographische, geopolitische, religiöse etc. Kriterien beziehen.
Interessant ist, dass die Versuche, Europa geschichtlich zu begründen, sich auf die deutsche und französische Diskussion beschränken, während die historische Argumentation in der britischen und italienischen Presse nicht auftaucht. Dies soll zum einen aus den besonderen Motiven heraus erklärt werden, die in Deutschland und Frankreich den Prozess der europäischen Einigung begründen, und zum anderen mit den historischen Erfahrungen bei der Herausbildung des Nationalstaates, die auf die europäische Ebene übertragen werden.
Die Debatte um die historische Zuordnung der Türkei soll hier als eine grundsätzliche Auseinandersetzung um die Natur der Europäischen Union gelesen werden, die als neues und eventuell vorbildhaftes Modell von Staatlichkeit betrachtet werden kann. Eine starke Betonung einer gemeinsamen, historisch gewachsenen Kultur würde die Union stärker am Modell des klassischen Nationalstaates ausrichten. Eine Union, welche die Grundlage ihres Bestehens eher in gegenwärtigen Projekten sucht, könnte ein offeneres Modell von Staatlichkeit entwickeln, das weder nach innen noch nach außen einen so starken Exklusionsmechanismus besitzt wie der Nationalstaat.


Dr. Christoph Kühberger, Greifswald
Invented Europe. Zur Instrumentalisierung der Geschichte

Die Europäische Union versucht seit einiger Zeit in den einzelnen Mitgliedsländern so etwas wie ein "europäisches Geschichtsbewusstsein" zu kreieren. Die BürgerInnen der EU sollten auf die Herausforderung der "europäischen Einheit" gedanklich reagieren, wobei die Richtung unsicher bleibt, ob nun die EU gestützt werden sollte oder ein von der EU unabhängiger Europagedanke etabliert werden sollte. Der Umsetzung haftet dabei nicht selten das Makel eines politischen Desiderates an, dass Denkrichtungen und neue Identitäten bilden sollte – kurz: ein instrumentalisiertes Geschichtsbewusstsein.
Am Beispiel des österreichischen Geschichtsunterrichtes, als Ort der Vermittlung von europäischen Werten, kann die gewollte Geschichtspolitik der Republik Österreich sichtbar gemacht werden. Lehrpläne und vom Bundesministerium genehmigte Schulbücher verfolgen dabei einem gewissen Europabild, das in den Schulen vermittelt werden sollte.
Der geplante Beitrag will aufzeigen, wie ein derartiges Europa strukturiert ist, wo und wann es anfängt, wie groß es ist und was ausgeblendet wird.
Für die Geschichtspolitik im Schulbereich ist dabei interessant zu beobachten, dass zwar ältere Modelle, vor allem nationale Narrative der Historiographie, überwunden werden, gleichzeitig aber neue "Denkgrenzen" gesetzt werden, die politisch motiviert gezogen werden. Ein so geschaffenes "invented Europe" steht dabei im Gegensatz zur tagespolitischen Realität, zu transnationalen und globalen Veränderungen und zur (historischen) Realsituation.
Ein auf klassisch kulturgeschichtliche Entwicklungen aufgebautes Geschichtsbild gerät nämlich spätestens dann in Konflikt, wenn nur selektiv Teile der europäischen Geschichte zur Stabilisierung bestimmter Momente herangezogen werden, andere, vor allem problematische Momente, ausgeblendet werden.


Dr. Rüdiger Ritter, Bremen
Europäische Geschichtspolitik und nationales historisches Gedächtnis - Widerspruch oder Ergänzung? Polen, Litauen, Ungarn und Rumänien als Fallbeispiele

Nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Systems entstanden im östlichen Mitteleuropa neue Nationalstaaten, die sich als parlamentarische Demokratien konstituierten und ihren Platz im europäischen Staatengefüge suchten. Zentrale Rolle bei dieser Neuverortung spielte das Schlagwort der "Rückkehr nach Europa". Diskurse über Europa erreichten bis 2004, dem Jahr des EU-Beitritts der meisten der ehemaligen Satellitenstaaten der Sowjetunion, ihren Höhepunkt. Der Terminus "Europa" wurde dabei als Chiffre einerseits für die Absicht einer Westbindung und andererseits für die Annahme freiheitlich-demokratischer Werte benutzt. Dabei berief man sich auf Gründungsmythen aus teilweise sehr weit zurückliegender Zeit, wie etwa die Idee des lateinischen Christentums als europäische Wurzel im Gegensatz zum orthodoxen Christentum Russlands (hieraus entstand der Mythos des eigenen Lands als "antemurale christianitatis" in Polen, Ungarn und Litauen) oder sogar der Antike, wie etwa die Dakerthese der Rumänen, die auf die bedeutende Rolle des Römischen Reichs nicht nur für Rumänien, sondern auch für Europa verweist. Historiker suchten durch Synthesen der Nationalgeschichte, entsprechende Konferenzen usw. diese Sichtweise zu festigen. Der Staat nahm mit einer entsprechenden offiziellen Geschichts- und Vergangenheitspolitik (Denkmäler, Feier- und Gedenktage) ebenfalls daran Anteil. Das soll an ausgewählten Beispielen aus allen hier betrachteten Ländern demonstriert werden.
Die Ausweitung der Europäischen Union bedeutete auch eine Pluralisierung des europäischen Geschichtsdenkens. Im Bemühen der Historiker nämlich, die Europa-Idee in ihren Ländern heimisch zu machen, griffen sie sehr oft auf eigene Traditionen zurück. Das beste Beispiel hierfür ist das Unternehmen des Lubliner Historikers Jerzy Kłoczowski und seines Instituts, eine spezifisch mitteleuropäische Gemeinsamkeit zu propagieren. Um seinen polnischen Landsleuten die EU gewissermaßen schmackhaft zu machen, stellte Kłoczowski die Republik Beider Nationen, ein typischer vormoderner Vielvölkerstaat, gleichsam als Vorläufer der europäischen Einigung und der EU dar. Auch gängige Thesen westlicher Politikwissenschaft, wie etwa die alleinige Funktion der "bürgerlichen Zivilgesellschaft" als Grundlage für eine demokratische Gesellschaftsordnung, wurden in Frage gestellt. Insbesondere polnische und ungarische Autoren wiesen auf die Tatsache hin, dass in ihren beiden Ländern in Gestalt der Adelsdemokratien der Frühen Neuzeit demokratische Traditionen vorhanden waren, die gerade nicht bürgerlich geprägt waren. Das führte zu einer augenblicklich noch andauernden, produktiven Diskussion um das Konzept der "Zivilgesellschaft" überhaupt (vgl. Elemér Hankiss).
Die neuen Möglichkeiten historischer Forschung seit 1989 führten zu einer bis jetzt noch nicht abgeschlossenen Erweiterung und Differenzierung des europäischen historischen Gedächtnisses, was am besten am Beispiel des Zweiten Weltkriegs sichtbar ist. Die Begriffe "Täter" und "Opfer" mussten differenzierter betrachtet werden, wie die Jedwabne-Diskussion in Polen zeigte. Auch wurde erkennbar, dass sich unter dem „großen“ Krieg zwischen NS-Deutschland und Sowjetunion zahlreiche "kleine" Kriege abspielten – etwa der der Polen mit den Litauern oder der Ungarn mit den Rumänen. Die Anerkennung "europäischer Standards" bei den EU-Beitrittsverhandlungen bedeutete auch die Notwendigkeit der Regelung der Beziehungen mit den Nachbarn, was bald zu bilateralen Anstrengungen zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit führte. Das Thema Europa bestimmte dadurch wesentlich die aktuelle Geschichtspolitik. So schlossen Polen und Litauen eine förmliche Übereinkunft, in der sie sich auf eine "Teilung" des historischen Erbes einigten und das leidige Wilnaproblem somit entschärfen konnten. Parallel dazu gelang nach anfänglichen Zusammenstößen gegen Ende der 1990er Jahre eine wesentliche Verbesserung der Siebenbürgen-Problematik, wozu der Rumänien in Aussicht gestellte EU-Beitritt in naher Zukunft erheblichen Anteil hatte.


Dr. des. Helmut Heit, Hannover
Identitätspolitische Geschichtskonstruktion in der EU-Verfassung

Gegenstand dieses Beitrags sind die geschichtspolitischen Implikationen des Vertrags über eine Verfassung für Europa, insbesondere seiner Präambel. Die Präambel des EU-Verfassungsvertrags dient insbesondere dazu, einen Beitrag zu einem integrierenden Selbstverständnis der durch die Erweiterung auf nunmehr 454,9 Millionen angewachsenen Zahl europäischer Bürger zu leisten. Sie ist Teil der europäischen Identitätspolitik. Dieser Aufgabe versucht die Präambel insbesondere mit der historischen Begründung eines gemeinsamen politischen Bekenntnisses nach zu kommen.
Der Verfassungsrechtler von Bogdandy weist diesbezüglich ganz zutreffend darauf hin, in der Geschichte gebe es "reiches Anschauungsmaterial, wie eine Elite aus amorphen historischem Material eine 'Erzählung' formte, die einer geplanten, entstehenden oder bestehenden Gruppe ein gemeinsames 'Woher' konstruiert. In dieser Tradition steht auch der Verfassungsvertrag". Man wird in diesem Zusammenhang an die von dem Historiker Eric Hobsbawn untersuchten invented traditions denken, von denen die Ausbildung der Nationalstaaten im Europa des 19.Jahrhunderts begleitet wurde, oder an Jan Assmanns Theorie des kulturellen Gedächtnisses, mit der er die Identitätskonstruktionen früher Hochkulturen deutet. Die paradigmatische Form solcher Selbstvergewisserungen durch die aktualisierende Konstruktion einer gemeinsamen Geschichte ist der Mythos. Man kann die Präambel des europäischen Verfassungsentwurfes, so die hier vertretene These, als identitätspolitisch ambitionierten Ursprungsmythos (Klaus Heinrich) lesen.
Durch die identitätspolitisch orientierte Erzählung einer bestimmten Geschichte Europas setzt sich die EU-Verfassungspräambel der Gefahr aus, in wichtigen Hinsichten 'falsch' und ideologisch zu sein. Dies wird vor allem an drei Aspekten zu zeigen sein: 1. An der Konstruktion einer historischen Erbschaft Europas. 2. An dem Umgang mit dem Christentum in der Verfassung. 3. An der Verbindung von Geschichts- und Identitätspolitik.


PD Dr. Wolfgang Bergem, Wuppertal
Europas Werte als Grundlage europäischer Identität

Die gleichzeitigen Prozesse der EU-Osterweiterung und der europäischen Verfassungsgebung haben die Frage nach den für Europa konstitutiven Werten neu akzentuiert. Aus den Reihen der damaligen Beitrittskandidaten der EU wurde Mitte der neunziger Jahre initiiert, die Kennzeichen europäischer Identität zu reflektieren und damit die ihr zugrunde liegenden Werte und Ideen ebenso wie den Sinn der europäischen Integration und die Aneignung eines europäischen Ethos: Die auf Anregung des tschechischen Staatspräsidenten Václav Havel von der Europa-Union Deutschland unter Beteiligung europäischer Verbände ausgearbeitete und im Oktober 1995 beschlossene Charta der europäischen Identität konkretisiert als die "europäischen Grundwerte", deren Bewahrung, Bewusstmachung, kritische Überprüfung und Weiterentwicklung das Ziel der europäischen Integration darstellten, das Bekenntnis zu Toleranz, Humanität und Brüderlichkeit. Der deklarative Text erkennt das Fundament dieser Werte in einem gemeinsamen Recht, in dem individuelle Freiheit und Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft ihren Ausdruck gefunden haben, und sieht die Entwicklung zu einer demokratischen Ordnung, zur allgemeinen Geltung der Grund- und Menschenrechte sowie zur Rechtsstaatlichkeit in den historischen Wurzeln von Antike und Christentum, in Renaissance, Humanismus und Aufklärung begründet.
Damit ist dieses Dokument einer nicht-gouvernementalen Organisation im Blick auf die inhaltliche Konkretion einer am Referenzrahmen Europa orientierten Formation kollektiver Identität wesentlich aussagekräftiger als die bis zu diesem Zeitpunkt von Organen der EG bzw. der EU formulierten Aussagen über europäische Identität. Die hier als Kennzeichen europäischer Identität benannten Grundwerte Europas sind zum großen Teil auch in der im Dezember 2000 proklamierten Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgeführt, die damit erstmals die auf EU-Ebene geltenden Grundrechte umfassend schriftlich niedergelegt hat. Die als Teil II in die im Juni 2004 verabschiedete Verfassung für Europa aufgenommene Grundrechtecharta gründet die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität und bekundet, auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu beruhen.
Dass diese aus der europäischen Geschichte destillierten Werte heute in der Bevölkerung der EU, wie demoskopische Daten ausweisen, weithin Zustimmung finden, liegt nicht zuletzt daran, dass es sich hierbei um die dem demokratischen Verfassungsstaat korrespondierenden Werte handelt. Ein auf diese Werte gestützter europäischer Patriotismus als Hauptkennzeichen europäischer Identität zeigt mithin Gemeinsamkeiten mit dem von Dolf Sternberger und Jürgen Habermas mit unterschiedlichen Akzentsetzungen konzipierten Verfassungspatriotismus. Die schwierige Verfassungsgebung für die Europäische Union war aus dieser Sicht ebenso Teil der Entwicklung einer gleichsam verfassungspatriotischen europäischen Identität wie künftige Verfassungskonflikte es sein werden.